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9. Juni 2026

Fit-Check mit StaatsanwÀltin

😼 HĂ€tte nicht gedacht, dass die Robe so teuer ist... Die Infos im Video kommen von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg. Die Pflicht ergibt sich in NRW aus § 14a LRiStaG i. V. m. der Anordnung ĂŒber die Amtstracht bei den Gerichten, AV d. JM vom 04.02.25 (3152 - Z. 5), JMBl. NRW S. 325 ff - hier steht auch, wie genau diese Amtstracht aussieht.

Die Juristen

"Die Juristen" Clemens und Felix informieren euch ĂŒber eure Rechte, beantworten Alltagsfragen und beleuchten aktuelle Geschehnisse.

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9. Juni 2026

Fit-Check mit StaatsanwÀltin

😼 HĂ€tte nicht gedacht, dass die Robe so teuer ist... Die Infos im Video kommen von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg. Die Pflicht ergibt sich in NRW aus § 14a LRiStaG i. V. m. der Anordnung ĂŒber die Amtstracht bei den Gerichten, AV d. JM vom 04.02.25 (3152 - Z. 5), JMBl. NRW S. 325 ff - hier steht auch, wie genau diese Amtstracht aussieht.

338 Videos

vor 7 Tagen00:53

BMW gemopst: Wie viel Strafe?

Das mit den iPhones war hart! Aber irgendwie checke ich's auch. Die Strafe richtet sich nicht nur danach, wie hoch der Schaden ist. Da spielt viel rein, die Motivation, die Vorgeschichte, ob der TĂ€ter es wiedergutmachen möchte usw. (§ 46 StGB). Wir sprechen im Video ĂŒber echte FĂ€lle von der Staatsanwaltschaft Duisburg. Und auch wichtig bei Geldstrafen: Jemand, der viel Geld verdient, bekommt fĂŒr die gleiche Tat in der Regel eine höhere Strafe als jemand, der wenig verdient - damit es beiden Ă€hnlich weh tut. Wie schlimm die Strafe im Vergleich war, erkennst du deswegen am besten daran, wie viele "TagessĂ€tze" gegeben wurden und nicht an der Gesamtsumme. Im Fall vom unterschlagenen BMW war der TĂ€ter schon vorbestraft, aber eher mit geringen Strafen und nicht wegen vergleichbarer Taten. Außerdem war er schon wieder ein paar Jahre straffrei. Weder machte er im Ermittlungsverfahren noch bei Gericht Angaben. Er zeigte keine Reue. Der BMW gelangte nicht zurĂŒck.   Der Paketbote hat bei insgesamt 8 Paketen mit iPhones (ca. 5.100 €) so getan, als wĂ€ren sie richtig zugestellt worden und hat sie weitergegeben an unbekannte HintermĂ€nner. Er war nicht vorbestraft, hat Reue gezeigt und die Tat gestanden, aber nicht verraten, wer die HintermĂ€nner waren, die ihn beauftragt haben sollen. Es handelte sich um eine geplante Tat zum Nachteil einer Vielzahl von Personen, die iPhones bestellt hatten. Außerdem hat er seine berufliche TĂ€tigkeit zur Tatbegehung missbraucht.   Und auch wichtig: ZusĂ€tzlich zu den Strafen mĂŒssen die TĂ€ter in der Regel auch den entstandenen Schaden und die Kosten fĂŒr den Gerichtsprozess bezahlen.

vor 13 Tagen01:15

Ritter Lean: KNAST-Story komplett FAKE?

Also die einzige ErklĂ€rung, die theoretisch noch möglich wĂ€re, ist, dass Ritter Lean gar nicht in Berlin, sondern in einer anderen Stadt ohne Ticket unterwegs war und das ganze Verfahren ĂŒber die Staatsanwaltschaft dort gelaufen ist.    Aber warum wurde das Video dann vor der JVA Moabit gedreht?     By the way: Was viele bei dem Thema nicht checken, ist, dass es bei Fahren ohne Ticket eigentlich zwei verschiedene Probleme gibt, wenn man erwischt wird:    1. Du musst immer an das Verkehrsunternehmen das “erhöhte Beförderungsentgelt” (diese 60 €) zahlen. Das hat aber mit dem Gesetz, auf das der Ritter sich bezieht (§ 265a Strafgesetzbuch) nichts zu tun. Die 60 € sind nur ein zivilrechtlicher Anspruch, z.B. von der BVG gegen dich.  2. DANEBEN kann das Verkehrsunternehmen dich auch noch bei der Polizei anzeigen. Das mĂŒssen die nicht machen, können sie aber. Die BVG macht es z.B. erst, wenn man dreimal innerhalb eines Jahres ohne Ticket erwischt wurde.    Hier kommt dann § 265a Strafgesetzbuch ins Spiel. Nach diesem Gesetz ist Fahren ohne Ticket nĂ€mlich ne Straftat. Wegen dieser Straftat kannst du jetzt verurteilt werden und auch wenn du “nur” ne Geldstrafe bekommst, könnte es theoretisch trotzdem in den Knast gehen.    Und zwar als “Ersatz” fĂŒr die Geldstrafe, wenn du die nicht zahlen kannst und sie auch nicht vollstreckt werden kann, also basically wenn bei dir “nichts zu holen” ist (MĂŒKo-StPO/Nestler, 2. Aufl. 2024, § 459e Rn. 2; MĂŒKo-StGB/Radtke, 5. Aufl. 2025, § 43 Rn. 7.).    Deswegen nennt man das “Ersatzfreiheitsstrafe” (§ 43 StGB).