Eure Fragen an die Bundeswehr! (Part 1)
Das mit dem BuĂgeld klingt schon heftig, oder? Aber davor gibt es ja auf jeden Fall erst den Erinnerungs-Brief. FĂŒr die Antwort auf die letzte Frage haben wir nochmal offiziell bei der Pressestelle der Bundeswehr nachgefragt. Von der haben wir die Info bekommen, dass die Antworten auf die Fragebögen automatisiert verarbeitet und ausgewertet werden. Und zu âLĂŒgenâ im Fragebogen hat sie folgendes geschrieben: âSollte der Wehrpflichtige bei der Abgabe der ErklĂ€rung unwahre oder unvollstĂ€ndige oder bei Aufforderung mit Fristsetzung nicht oder nicht rechtzeitig Angaben machen, besteht die Möglichkeit, dies nach dem Wehrpflichtgesetz in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer GeldbuĂe zu ahnden.â Mehr Infos â insbesondere zur Frage, wie Falschangaben ĂŒberprĂŒft werden sollen â haben wir leider nicht bekommen. Und noch was: Laura von der Bundeswehr sagt im Video zur Frage nach Transpersonen, dass es auf das im âPersonenregisterâ eingetragene Geschlecht ankommt. Gemeint ist das âPersonenstandsregisterâ.