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19. Mai 2026

Mit Mama geklaut! Staatsanwältin greift durch

Wenn du angezeigt wirst, dann landet dein Fall wahrscheinlich früher oder später auf dem Tisch einer Staatsanwältin wie Duygu. Sie ermittelt, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und ob man genug Beweise dafür bekommen kann (vgl. § 160 ff. StPO). Sie kann dafür zum Beispiel Zeugen befragen, Telefone abhören oder Wohnungen durchsuchen lassen (ggf. mit extra gerichtlicher Anordnung). Wenn es nach den Ermittlungen wahrscheinlich ist, dass der Verdächtige schuldig ist, bringt sie den Fall vor Gericht und fordert - wenn sich der Verdacht bestätigt - eine Bestrafung. Duygu hat uns gezeigt, wie ein typischer Tag bei ihr aussieht. Die Angaben im Video kommen von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg.

Die Juristen

"Die Juristen" Clemens und Felix informieren euch über eure Rechte, beantworten Alltagsfragen und beleuchten aktuelle Geschehnisse.

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19. Mai 2026

Mit Mama geklaut! Staatsanwältin greift durch

Wenn du angezeigt wirst, dann landet dein Fall wahrscheinlich früher oder später auf dem Tisch einer Staatsanwältin wie Duygu. Sie ermittelt, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und ob man genug Beweise dafür bekommen kann (vgl. § 160 ff. StPO). Sie kann dafür zum Beispiel Zeugen befragen, Telefone abhören oder Wohnungen durchsuchen lassen (ggf. mit extra gerichtlicher Anordnung). Wenn es nach den Ermittlungen wahrscheinlich ist, dass der Verdächtige schuldig ist, bringt sie den Fall vor Gericht und fordert - wenn sich der Verdacht bestätigt - eine Bestrafung. Duygu hat uns gezeigt, wie ein typischer Tag bei ihr aussieht. Die Angaben im Video kommen von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Duisburg.

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vor einem Tag01:15

Ritter Lean: KNAST-Story komplett FAKE?

Also die einzige Erklärung, die theoretisch noch möglich wäre, ist, dass Ritter Lean gar nicht in Berlin, sondern in einer anderen Stadt ohne Ticket unterwegs war und das ganze Verfahren über die Staatsanwaltschaft dort gelaufen ist.    Aber warum wurde das Video dann vor der JVA Moabit gedreht?     By the way: Was viele bei dem Thema nicht checken, ist, dass es bei Fahren ohne Ticket eigentlich zwei verschiedene Probleme gibt, wenn man erwischt wird:    1. Du musst immer an das Verkehrsunternehmen das “erhöhte Beförderungsentgelt” (diese 60 €) zahlen. Das hat aber mit dem Gesetz, auf das der Ritter sich bezieht (§ 265a Strafgesetzbuch) nichts zu tun. Die 60 € sind nur ein zivilrechtlicher Anspruch, z.B. von der BVG gegen dich.  2. DANEBEN kann das Verkehrsunternehmen dich auch noch bei der Polizei anzeigen. Das müssen die nicht machen, können sie aber. Die BVG macht es z.B. erst, wenn man dreimal innerhalb eines Jahres ohne Ticket erwischt wurde.    Hier kommt dann § 265a Strafgesetzbuch ins Spiel. Nach diesem Gesetz ist Fahren ohne Ticket nämlich ne Straftat. Wegen dieser Straftat kannst du jetzt verurteilt werden und auch wenn du “nur” ne Geldstrafe bekommst, könnte es theoretisch trotzdem in den Knast gehen.    Und zwar als “Ersatz” für die Geldstrafe, wenn du die nicht zahlen kannst und sie auch nicht vollstreckt werden kann, also basically wenn bei dir “nichts zu holen” ist (MüKo-StPO/Nestler, 2. Aufl. 2024, § 459e Rn. 2; MüKo-StGB/Radtke, 5. Aufl. 2025, § 43 Rn. 7.).    Deswegen nennt man das “Ersatzfreiheitsstrafe” (§ 43 StGB).